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NEWBLINDLIFESTYLE MARBURGER Blindenführ-und Hundeschule  "Freude am Hund?!"

Inh.: Dipl .Päd. Sabine Bernsee

Schützenrain 10 und

35091 Cölbe, Stnr. 031 805 61043

Fon +Fax : 06421-983699

Mobil: 0179-5906619

www.hundeschule-marburg.de

www.newblindlifestyle.de

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Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Dienstvertragsverhältnis über die Ausbildung,

das Training oder die Betreuung eines Hundes. (Stand Mai 2005)

§ 1 Der Lehrgang

Der im Vertrag näher bezeichnete Kurs kann als Einzel- oder Gruppentraining erfolgen.

(Unter Umständen sind auch Teilnehmer anderer Ausbildungsziele anwesend.)

Kursinhalte sind dem Informationsmaterial zu entnehmen.

Änderungen der einzelnen Teilinhalte des Lehrgangs sind aufgrund der Zusammensetzung

der jeweiligen Teilnehmergruppe, den örtlichen Verhältnissen, wetterbedingt und soweit

dies zur Erreichung der Verfestigung des Erlernten notwendig ist, möglich und bleiben

dem Gruppentrainer ausdrücklich vorbehalten.

§ 2 Lehrgangsgebühr

Gebühren sind im Voraus auf das Konto der Stadtsparkasse Marburg - Biedenkopf,

BLZ 533 500 00, Konto-Nr. 10 10 12 41 54, S. Bernsee, Stichwort: "Freude am Hund" und

Hundename zu leisten oder bar bei Vertragsabschluß zu bezahlen.

Die Anmeldung ist nur in Verbindung mit der Bezahlung gültig bzw. gilt als vollzogen mit

der Teilnahme am Lehrgang etc. Bei Rücktritt innerhalb von 1 Woche vor Beginn, wird die

Gebühr einbehalten. Ein vorzeitiger Abbruch berechtigt nicht zur Rückforderung oder

Minderung der Teilnahmegebühr. Im Einvernehmen der Vertragsparteien kann im

Ausnahmefall eine Unterbrechung des Kurses erfolgen.

Einzelstunden sind sofort bar zu bezahlen; Absagen sind kostenfrei nur bis 24 Stunden vor dem verabredeten Termin

– ansonsten ist die volle Gebühr zu entrichten.

§ 3 Pflichten des Besitzers

Ein gültiger Impfpass des Hundes und der Nachweis über eine bestehende Haftpflicht-

versicherung wird eingesehen, bzw. durch den Hundehalter per Unterschrift bestätigt. Es besteht unsererseits ein

Recht auf Schadensersatzforderung. Zahlt die Versicherung nicht, so haftet der Besitzer für alle durch seinen Hund

verursachten Schäden.Während der Dauer des Lehrgangs, Trainings oder der Betreuung bleibt der Besitzer im

juristischen Sinn Tierhalter.

§ 4 Haftung der Hundeschule

Die Haftung der Hundeschule für während des Lehrgangs oder der Betreuung entstandene Schäden ist auf Vorsatz

oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§ 5 Vertragskündigung durch die Hundschule

Die Hundeschule ist zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn

-- der Besitzer keine Bereitschaft zeigt, den Anweisungen des Trainers zu folgen und dies

den Ablauf des Lehrgangs stört bzw. den erfolgreichen Abschluss anderer Lehrgangsteil-

nehmer gefährdet.

-- der Hund so schwere Verhaltensauffälligkeiten aufweist, dass seine weitere Teilnahme

den anderen Lehrgangsteilnehmern nicht zugemutet werden kann.

§ 6 Betreuung des Hundes

Wird der Hund durch die Hundeschule betreut, so erfolgt dies entweder über einen vorher

begrenzten Zeitrahmen oder es wird nach einer 4-wöchigen Probezeit der Betreuungsmodus

festgelegt. Dieser ist dann bindend auch im Krankheitsfall des Hundes oder der Urlaubszeit.

Es besteht eine Kündigungsfrist von 6 Wochen.

Der verabredete Betreuungsmodus wird als Abschlag per Dauerauftrag zum Monatsanfang gezahlt.

Quartalsabrechnungen erfolgen um evtl. Zusatztermine zu erfassen. Der Grundbetrag gilt als Festpreis, der den

Betreuungsplatz bucht.

Ferienbetreuungstermine und Internatsausbildung gelten als fest gebucht bei Vertragsabschluss. Bei Rücktritt oder

Terminverschiebung ist der volle Betrag zu entrichten. Im übrigen gelten die sonstigen hier aufgeführten

Bedingungen, auch für den betreuten Hund.

Der Hund ist 3 Tage vor der Ferienbetreuung mit einem Spot-On Präperat zu versehen. Sollte der Hund Flöhe oder

andere Lästlinge übertragen so hat der Besitzer die Folgekosten incl. Arbeitsstunden zu tragen.

Hunde, die regelmäßig in der Morgenrunde sind, werden zeitgleich entwurmt, die Kosten trägt der Besitzer.

§ 7 Vertragsänderungen oder Ergänzungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

§ 8 Gerichtsstand

Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag ist Marburg.

Ausbildung bzw. Betreuung von: ........................................................................................

........................................................................................................

Gelesen und verstanden von:

Ort, Datum ........................................................................................................

Unterschrift ........................................................................................... (Besitzer)

.....................................................................................(Hundeschule)

 
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